Montag-Freitag: 09:00 - 18:00 Uhr Georgenstraße 35, 10117 Berlin

Kapitalerträge sind steuerpflichtig (Abgeltungsteuer). Allerdings können Sie diese Steuern komplett oder mindestens teilweise vermeiden: In dem Sie einen Freistellungsauftrags stellen, nutzen Sie den damit verbundenen Sparerpauschbetrag. Erteilen Sie den Auftrag einfach bei der Bank, bei der Sie Ihr Depot haben. Jedes Jahr sind dann von den erzielten Zinsen und Kapitalerträgen bis zu 1.000 EUR bei Einzelpersonen und 2.000 EUR bei zusammen veranlagten Ehepaaren steuerfrei.

Das Wichtigste in Kürze

  • Durch einen Freistellungsauftrag können Sie Steuern sparen. Sie vermeiden damit, dass Ihre Bank Steuern ans Finanzamt abführt. Das gilt, solange Ihre Kapitalerträge unterhalb des freigestellten Betrags liegen.
  • Kapitalerträge sind vor allem Zinsen, Dividenden und Kursgewinne.
  • Singles steht für alle Kapitaleinkünfte bei allen Banken ein persönlicher Freibetrag von 1.000 Euro zu; bei Ehepaaren sind es 2.000 Euro.
  • Hat man verschiedene Banken und Depots, ist der Freibetrag auf die jeweiligen Banken zu verteilen. Hierfür nutzt man am besten das Formular der jeweiligen Bank.
  • Mit der Freistellungsübersicht behalten sie den Überblick darüber, bei welcher Bank Sie welchen Betrag freigestellt haben

Damit Sie einen Überblick darüber haben, bei welcher Bank Sie welchen Betrag freigestellt haben, nutzen Sie gern diese Übersicht hier herunterladen und ansehen.

Freistellungsuebersicht laden

Exkurs: Nichtveranlagungsbescheinigung

Im Rahmen der Einkommensteuererklärung wird bei Kapitalerträgen überprüft, ob der Abgeltungsteuersatz in Höhe von 25% oder der individuelle Steuersatz auf die Kapitalerträge für den Steuerpflichtigen günstiger ist. Insbesondere bei Minderjährigen, Hausfrauen und Rentnern besteht die Möglichkeit, dass aufgrund des Grundfreibetrags (Stand 2023: 10.908 Euro) keine Einkommensteuer anfallen würde. Da der Freistellungsauftrag in der Höhe begrenzt ist, können Steuerpflichtige beim Finanzamt eine sog. Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen und diese bei Ihrer Bank einreichen. Dadurch behält die Bank während der Gültigkeit der Bescheinigung (i. d. R. 3 Jahre) gar keine Kapitalertragsteuer mehr ein.