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Seit dem 2. August 2022 müssen bzw. sollten Finanzberater ihre Kunden danach fragen, ob und inwiefern bei der Anlageempfehlung auch sogenannte ESG-Kriterien berücksichtigt werden sollen. Diese Verpflichtung geht auf die europäische Nachhaltigkeitsstrategie zurück, die auch die Einbeziehung der Kapitalmärkte in den Kampf gegen den Klimawandel beinhaltet. In diesem Zusammenhang wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 („MiFID II-VO“) entsprechend um Nachhaltigkeitsaspekte erweitert. Trotz gewisser Herausforderungen, die sich aus eingeschränkter Datenverfügbarkeit und vielfältigen Nachhaltigkeits- und Klassifizierungsansätzen ergeben, begrüße ich diese Entwicklung sehr und freue mich auf die bevorstehenden Beratungsgespräche.