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Am 10. März 2021 trat die Offenlegungsverordnung in Kraft, durch die Produktgeber und Finanzberater über Nachhaltigkeitskriterien und Risiken informieren sollen. 

Die Verordnung steht im Zusammenhang mit dem Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums, die die EU-Kommission im März 2018 veröffentlichte und zu deren Inhalten die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in Finanzberatung und Risikomanagement gehört.

In nicht allzu ferner Zukunft werden Berater*innen verpflichtet werden, die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Mandanten zu erfragen – und das stellt sowohl Finanzberater*innen als auch Produktanbieter vor große Herausforderungen: Es gibt zahlreiche Nachhaltigkeits-Ratings mit unterschiedlichen Kriterien, häufig intransparenten und mitunter widersprüchlichen Bewertungen.

Klar ist bereits jetzt, dass es nicht ausreichen wird, bei der Entwicklung von Anlagestrategien allein auf die vorhandenen Filter wie „sustainable“, „ESG“, „SRI“, also Socially Responsible Investment, etc. zu vertrauen. Damit Finanzströme in Richtung Nachhaltigkeit umgelenkt werden können, ist deutlich mehr Transparenz darüber erforderlich, wie Markttteilnehmer ESG-Faktoren berücksichtigen.

Über Möglichkeiten, wie Anleger*innen prüfen können, ob ein konkreter Investmentfonds bzw. ETF zu ihren persönlichen Werten passt, also “nachhaltig” im individuellen Sinne ist, kann man hier nachlesen.