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Altersvorsorgedepot beschlossen: Warum aktuell noch kein Handlungsbedarf besteht

In den vergangenen Wochen ist das neue Altersvorsorgedepot stark in den Fokus geraten. Das ist nachvollziehbar: Die Reform der privaten Altersvorsorge ist politisch beschlossen, viele Medien greifen das Thema auf und auch erste Anbieter beginnen bereits, ihre Sicht auf die Veränderungen zu kommunizieren. Der Eindruck, man müsse sich jetzt möglichst schnell positionieren oder bestehende Verträge grundsätzlich infrage stellen, liegt daher nahe. Genau das halte ich aktuell aber für den falschen Reflex.

Denn so interessant die Reform grundsätzlich ist: Zum jetzigen Zeitpunkt ist zwar der gesetzliche Rahmen beschlossen, aber der tatsächliche Markt ist noch nicht da. Die neuen Produkte sollen erst ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Wer heute schon weitreichende Entscheidungen treffen will, muss also über ein System urteilen, dessen konkrete Ausgestaltung in der Praxis noch gar nicht vorliegt. Aus meiner Sicht ist deshalb nicht Aktionismus gefragt, sondern Einordnung, Geduld und ein nüchterner Blick auf die eigene Ausgangssituation.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist der neue gesetzliche Rahmen für die steuerlich geförderte private Altersvorsorge und soll die bisherige Riester-Rente für neue Verträge ab 2027 ablösen. Bundestag und Bundesrat haben die Reform beschlossen, die praktische Umsetzung ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Ziel der Reform ist es, die private Altersvorsorge flexibler, renditestärker und für mehr Menschen zugänglich zu machen.

Kern der Reform ist, dass künftig neben klassischen Garantieprodukten auch Altersvorsorgedepots ohne Garantie möglich sind. Damit sollen langfristig höhere Renditechancen entstehen, weil stärker in kapitalmarktorientierte Anlagen wie Fonds oder ETFs investiert werden kann. Gleichzeitig bleibt für Menschen mit höherem Sicherheitsbedürfnis die Möglichkeit von Garantieprodukten erhalten. Zusätzlich ist ein Standardprodukt vorgesehen, das die Auswahl erleichtern und einen kostengünstigen Einstieg bieten soll.

Was ändert sich gegenüber Riester?

Der wichtigste Unterschied zur klassischen Riester-Rente besteht darin, dass die neue Produktwelt stärker auf Kapitalmarktanlagen ausgerichtet ist und die starre Garantieorientierung teilweise entfällt. Das kann langfristig ein Vorteil sein, weil Garantievorgaben in der Vergangenheit ein wesentlicher Grund dafür waren, dass viele Riester-Verträge renditeschwach geblieben sind. Gleichzeitig bedeutet mehr Kapitalmarkt aber auch mehr Schwankung und damit mehr Verantwortung bei der Einordnung, für wen ein solches Modell überhaupt geeignet ist.

Auch die Förderung wird neu strukturiert. Nach aktuellem Stand soll die Grundzulage künftig beitragsproportional funktionieren: Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr gibt es 50 Cent je eingezahltem Euro, für weitere Einzahlungen bis insgesamt 1.800 Euro pro Jahr 25 Cent je Euro. So kann die Grundzulage auf bis zu 540 Euro pro Jahr steigen. Für Kinder ist zusätzlich eine Kinderzulage vorgesehen, und für junge Menschen unter 25 Jahren ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Förderberechtigt sind künftig nicht nur viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch Selbstständige, Freiberufler und bestimmte Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen.

Neu ist außerdem die größere Flexibilität in der Auszahlungsphase. Neben lebenslangen Renten sollen künftig auch Zeitrenten beziehungsweise Auszahlungspläne möglich sein, die mindestens bis zum 85. Lebensjahr laufen. Das schafft Spielraum, ist aber nicht automatisch ein Vorteil. Denn was in der Ansparphase flexibel wirkt, kann in der Entnahmephase ein Risiko werden, wenn das Kapital zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgebraucht ist. Genau dieser Punkt wird in der öffentlichen Diskussion aus meiner Sicht noch zu wenig beachtet.

Warum ich aktuell keine vorschnelle Entscheidung empfehle

Das eigentliche Problem liegt im Moment nicht im Gesetz, sondern in der fehlenden Produktrealität. Es gibt heute noch keine konkret verfügbaren, belastbar vergleichbaren Altersvorsorgeprodukte nach neuem Recht. Deshalb lassen sich derzeit weder sinnvolle Kostenvergleiche anstellen noch Aussagen darüber treffen, welche Anbieter, welche Produktqualitäten und welche Vertragsbedingungen tatsächlich am Markt auftauchen werden. Gerade das vorgesehene Standardprodukt ist in wichtigen Details noch von weiteren Regelungen abhängig.

Hinzu kommt, dass Übergangsphasen dieser Art erfahrungsgemäß Vertrieb anziehen. Die Verbraucherzentralen warnen bereits jetzt ausdrücklich davor, sich vorschnell neue Verträge verkaufen zu lassen, und empfehlen, insbesondere die Konditionen des staatlich organisierten beziehungsweise standardisierten Produkts abzuwarten. Diese Warnung ist aus meiner Sicht sehr ernst zu nehmen. Nicht alles, was früh vermarktet wird, ist automatisch gut – und schon gar nicht automatisch passend.

Ein weiterer Punkt ist die Kostenfrage. Nach aktuellem Stand soll die Effektivkostenquote beim Standarddepot auf 1,0 Prozent begrenzt werden. Diese Begrenzung gilt aber nicht automatisch für alle sonstigen Marktangebote. Gerade bei langen Laufzeiten können schon vermeintlich kleine Kostenunterschiede große Auswirkungen auf das Endvermögen und damit auf die spätere Versorgung haben. Das gilt bei geförderten Altersvorsorgeprodukten genauso wie sonst auch.

Was bedeutet das für bestehende Riester-Verträge?

Für bestehende Riester-Verträge gilt zunächst vor allem eines: Sie bleiben bestehen. Es gibt keine automatische Kündigung und keine automatische Umstellung. Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, kann diesen grundsätzlich weiter besparen. Ein Wechsel in das neue System soll zwar freiwillig möglich sein, aber er ist eben nicht automatisch sinnvoll. Genau hier wird es auf die individuelle Prüfung ankommen.

Ob ein Wechsel vorteilhaft ist, hängt von vielen Faktoren ab: von bestehenden Garantien, von der bisherigen Kostenstruktur, von Zulagen, vom Alter, vom Anlagehorizont und nicht zuletzt von der Frage, welche Rolle lebenslange Auszahlungen im Ruhestand spielen sollen. Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass der Wechsel gut geprüft werden sollte und dass viele Menschen den Wert lebenslanger Zahlungen unterschätzen. Auch die Verbraucherzentralen raten dazu, Altverträge nicht vorschnell aufzugeben.

Gerade bei bestehenden Riester-Verträgen wäre ich deshalb sehr vorsichtig mit pauschalen Aussagen. Das neue Altersvorsorgedepot kann perspektivisch für manche Menschen eine sinnvolle Lösung sein. Daraus folgt aber nicht, dass Altverträge grundsätzlich obsolet sind oder nun möglichst schnell ersetzt werden sollten. Wer heute so argumentiert, vereinfacht zu stark.

Kurz zusammengefasst

  • Das Altersvorsorgedepot ist gesetzlich beschlossen und soll ab dem 1. Januar 2027 starten.
    Neue Produkte sollen fonds- und ETF-orientierter sein und mehr Renditechancen bieten als klassische Riester-Modelle.
  • Bestehende Riester-Verträge bleiben erhalten; es gibt keine automatische Umstellung.
  • Ein Wechsel aus einem bestehenden Riester-Vertrag ist möglich, aber nicht automatisch sinnvoll.
  • Konkrete Produkte und belastbare Marktvergleiche liegen derzeit noch nicht vor.
  • Aus meiner Sicht besteht deshalb aktuell kein Handlungsdruck.

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?

Die neuen Produkte sollen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.

Ist das Altersvorsorgedepot besser als Riester?

Es kann höhere Renditechancen bieten, weil stärker in Kapitalmarktanlagen investiert werden kann. Ob es im Einzelfall tatsächlich besser ist, hängt aber von Produktkosten, Vertragsbedingungen, persönlicher Risikobereitschaft und der Rolle von Garantien und Auszahlungsformen ab. Eine pauschale Antwort wäre deshalb unseriös.

Lohnt sich ein Wechsel aus einem bestehenden Riester-Vertrag?

Das lässt sich aktuell nicht allgemein beantworten. Bestehende Verträge bleiben erhalten, ein Wechsel ist freiwillig und sollte nur nach individueller Prüfung erfolgen. Sowohl die Deutsche Rentenversicherung als auch die Verbraucherzentralen warnen davor, hier vorschnell zu handeln.

Muss ich jetzt aktiv werden?

Nach meiner Einschätzung nein. Solange keine konkreten, belastbar vergleichbaren Produkte am Markt sind, gibt es keinen Grund für Schnellschüsse.

Mein Fazit

Das Altersvorsorgedepot ist aus meiner Sicht ein interessanter Reformschritt. Die Richtung ist grundsätzlich nachvollziehbar: mehr Kapitalmarkt, mehr Flexibilität, einfachere Förderung und eine Öffnung auch für Personengruppen, die bislang nur eingeschränkt von der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge profitiert haben.


Trotzdem ist jetzt nicht der richtige Zeitpunkt für vorschnelle Entscheidungen. Der gesetzliche Rahmen steht, der Markt aber noch nicht. Deshalb werde ich die weitere Entwicklung beobachten und die neuen Angebote erst dann bewerten, wenn konkrete Produkte mit belastbaren Kosten- und Vertragsstrukturen vorliegen. Erst dann lässt sich seriös beurteilen, ob und für wen ein Altersvorsorgedepot eine bestehende Strategie sinnvoll ergänzt oder einen Riester-Vertrag tatsächlich ersetzen kann.

Dabei ist mir wichtig: Ich werde keine pauschalen Empfehlungen geben. Ob und welche Anpassungen sinnvoll sind, lässt sich immer nur im individuellen Kontext beurteilen – unter Berücksichtigung der bestehenden Struktur, der persönlichen Ziele und der jeweiligen Lebenssituation. Eine solche Einordnung, Prüfung und Bewertung erfolgt im Rahmen der persönlichen Beratung.

Diese erfolgt – wie alle weitergehenden Analysen und Empfehlungen – auf Basis des jeweiligen Auftrags beziehungsweise der bestehenden Vereinbarung und ist nicht automatisch Bestandteil allgemeiner Informationen oder Veröffentlichungen.

Bis dahin gilt aus meiner Sicht: Ruhe bewahren.

 

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