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Mit dem Jahreswechsel treten einige Änderungen in Kraft. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen, die die Bereiche Geld und Vorsorge betreffen.

Mindestlohn steigt erneut

Der Mindestlohn wurde erneut angehoben. Seit Jahresbeginn liegt er nun bei 9,35 Euro pro Stunde (vorher 9,19 Euro). Über eine weitere Anhebung in 2021 wird Mitte des Jahres entschieden.

Grenze für Private Krankenversicherung steigt

Die Versicherungspflichtgrenze wird von 60.750 auf 62.550 Euro Bruttojahresgehalt angehoben. Dadurch ist der Wechsel in die private Krankenversicherung seit 2020 erst ab einem Brutto-Monatseinkommen von 5.212,50 Euro möglich (vorher ab 5.062,50 Euro).

Höhere steuerfreie Beiträge für die betriebliche Altersversorgung

Analog zur Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung steigen auch die Grenzen für die sozialabgaben- und steuerfreien Beiträge im Rahmen der Entgeltumwandlung. Arbeitnehmer können bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze ohne Abzug von Sozialabgaben und 8 Prozent ohne Abzug beispielsweise in eine Direktversicherung einzahlen. Der maximal mögliche monatliche Beitrag steigt auf 276 Euro (steuer- und sozialabgabenfrei) bzw. 552 Euro (steuerfrei).

Betriebsrentner werden entlastet

Seit 2020 gilt für Bezieher einer betrieblichen Altersversorgung ein Freibetrag von 159,25 Euro. Erst ab dieser Höhe werden Krankenkassen-Beiträge auf die Betriebsrente fällig. Der Freibetrag ersetzt die bisherige Freigrenze von 155,75 Euro. Wenn die Betriebsrente höher ist, musste bisher auf den kompletten Betrag der volle Krankenhassenbeitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag von aktuell im Schnitt 0,9 Prozent) sowie Beiträge für die Pflegeversicherung (3,05 Prozent plus 0,25 Prozent für Kinderlose)  gezahlt werden. Ab 2020 wird der neue Freibetrag von der Betriebsrente abgezogen. Nur noch auf den darüber liegenden Differenzbetrag wird dann der Betrag fällig.

Anonymer Gold- und Edelmetallkauf wird eingeschränkt

Verbraucher können Gold und andere Edelmetalle nur noch bis zu einem Wert von 2.000 Euro anonym erwerben. Zuvor war dies für bis zu 9.999 Euro möglich. Größere Käufe erfordern eine Dokumentation des Personalausweises.

Bafög wird angehoben – Freibeträge auch

Der Förderhöchstsatz steigt zum Wintersemester 2020/21 von derzeit 853 Euro auf 861 Euro. Mit der Anhebung der Pauschale für den Grundbedarf (für Studierende von 419 Euro auf 427 Euro, für Schüler nach Schulform gestaffelt) steigen die die individuellen Förderungsbeträge.

Darüber hinaus werden die Einkommensfreibeträge angehoben. Dieses Nettoeinkommen dürfen Eltern, Ehegatten sowie Studierende/ Schüler mit ihrem eigenen Verdienst nicht überschreiten, weil sie sonst kein Förderung erhalten.  Der Freibetrag steigt von 1.835 Euro auf 1.890 Euro. Als Bafög-Empfänger darf man statt bisher 7.500 Euro künftig 8.200 Euro eigenes Vermögen besitzen.

Bahnfahren wird günstiger

Die Mehrwertsteuer auf Bahntickets sinkt von 19 Prozent auf 7 Prozent.

Mindestvergütung für Auszubildende

Erstmals bekommen auch Azubis eine Mindestvergütung. Im ersten Ausbildungsjahr müssen mindestens 515 Euro monatlich gezahlt werden. Ab 2023 steigt dieser Betrag auf 620 Euro monatlich.

Schnellere Arzttermine

116116 – das ist die bundesweit einheitliche Telefonnummer für die Terminservicestellen.  Patienten bekommen einen Termin beim Facharzt binnen 4 Wochen, wenn eine Überweisung vorhanden ist. Darüber hinaus müssen niedergelassene Ärzte ihre Sprechzeiten für Kassenpatienten von 20 auf 25 Stunden pro Woche ausweiten.

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