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Volle Zulage? Riester-Sparbeitrag prüfen

Wer einen Riestervertrag hat, sollte ihn und vor allem dessen Beitragshöhe jährlich überprüfen. Denn wer zu wenig in seinen Vertrag einzahlt, erhält nicht die volle Zulage vom Staat oder bekommt diese anteilig gekürzt.

Die volle Zulage erhalten Sie nur, wenn Sie von ihrem sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommen vom letzten Jahr mindestens vier Prozent abzüglich aller Zulagenansprüche in ihren Vertrag einzahlen.

Einkommen

Bei Angestellten die rentenversicherungspflichtigen Einnahmen bzw. Entgeltersatzleistungen wie z.B. Arbeitslosen- und Krankengeld (in bestimmten Fällen die „fiktiv“ renten-versicherungspflichtigen Einnahmen) des Vorjahres.

Bei Beamten die bezogene Besoldung oder Amtsbezüge des Vorjahres.

Zulagen

Abzüglich Grundzulage:

175 EUR pro Person
bei Personen unter 25 Jahren zzgl. 200 EUR einmalig

Abzüglich Kinderzulage:

185 EUR pro Kind oder
300 EUR pro Kind (für ab 2008 geborene Kinder)