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Das neue Jahr bringt einige Veränderungen mit sich, die sich auf Finanzen und Versicherungen auswirken.

Kindergeld und Grundfreibetrag 

Ab 01.07.2019 steigt das Kindergeld um 10 Euro pro Kind, d.h. auf 204 Euro für das erste und zweite, auf 210 Euro für das dritte und 235 Euro für jedes weitere Kind.

Der Grundfreibetrag steigt auf 9.168 Euro. Auf diesen Teil des Einkommens muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.

Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf bundeseinheitlich jährlich 54.450 Euro (monatlich 4.538 Euro). Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt auf 2,5% (bisher 3%), der zur Pflegeversicherung steigt um 0,5% auf 3,05%. Ab 01.01.2019 wird die Gesetzliche Krankenversicherung wieder paritätisch finanziert. Das heißt: Arbeitgeber und Beschäftigte sowie Rentner und Rentenversicherung bezahlen zu gleichen Teilen die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung. Das gilt nicht nur für den allgemeinen Beitragssatz, sondern auch für den individuellen Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst bestimmt.

Selbstständige mit geringem Einkommen können künftig mit niedrigeren Beiträgen rechnen, wenn sie freiwillig Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Wer bis zu 1.142 Euro pro Monat verdient, muss ab 2019 in der Regel nur noch einen Beitrag von 171 Euro pro Monat zahlen. Derzeit beträgt der Mindestbeitrag etwa doppelt so viel.

Wer in die Private Krankenversicherung wechseln möchte, muss ab 01.01.2019 Versicherungspflicht-Grenze (= Jahresarbeitsentgeltgrenze [JAEG]) von 60.750 Euro pro Jahr überschreiten. Das entspricht einem Monatseinkommen von 5.062,50 Euro.  Für Personen, die am 31. Dezember 2002 privat versichert waren, gilt die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze von jährlich 53.100 Euro.

Eine ausführliche Übersicht über die ab 2019 geltenden SV-Rechengrößen finden Sie hier: SV-Rechengroessen_2019

 Versicherungen: Neues Informationsblatt für mehr Transparenz

Auf maximal 3 Seiten und in einer klaren, verständlichen Sprache sollen Versicherer ihre Kunden informieren: über die Art der Versicherung, den Umfang der gedeckten Risiken, Prämien und deren Zahlungsweise sowie über Ausschlüsse. Auch sind Laufzeit sowie Anfangs- und Enddatum des Vertrags anzugeben und die Pflichten des Kunden aufzuführen, um Schäden vom Versicherer erstattet zu bekommen.

Investmentfonds: Die Vorabpauschale ersetzt die bisherige Thesaurierungsbesteuerung

Am 01.01.2018 ist in Deutschland die Investmentsteuerreform in Kraft. Ein Detail, das vielleicht in der Flut der Informationen untergegangen ist, wird jetzt aktuell: die sogenannte Vorabpauschale, relevant vor allem für thesaurierende aber auch für
ausschüttende Fonds, die ihre Erträge nicht vollständig ausschütten. Sie greift erstmals Anfang Januar 2019 und wird viele Anleger beim Blick in ihr Depot verwundern. Für mehr Klarheit sorgt einer der nächsten Beiträge zum Thema “Vorabpauschale”.