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Frühere Entscheidungen rund um Geldanlage und Altersvorsorge sollten hin und wieder überpüft werden.

Sie haben sich vor Jahren entschieden, etwas für die Altersvorsorge zu tun und den einen oder anderen Vertrag abgeschlossen oder etwas Geld zur Seite gelegt? Sie haben eine Ahnung, wissen aber nicht genau, was am Ende “rauskommt”? Sie haben einen Vertrag, der eine staatliche Förderung vorsieht (z.B. “Riester-Rente”, “Basisrente”/ “Rürup-Rente”)? Dann sollten Sie sich auch diese regelmäßig ansehen und sich Fragen stellen wie: “Bekomme ich die volle staatliche Förderung?”, “Muss am Vertrag etwas geändert werden, damit ich die volle Zulage (Grund- und Kinderzulage) bekomme?”.

Bis zum Ende eines Kalenderjahres können insbesondere bei staatlich geförderten Verträgen noch Änderungen vorgenommen werden, um kein Geld zu verschenken.  Um die staatliche Förderung in voller Höhe zu erhalten, muss ein Mindestbeitrag eingezahlt werden. Zulagen können nur 2 Jahre rückwirkend beantragt werden. Die Frist für das Jahr 2015 läuft am 31. Dezember 2017 ab. Danach entfällt der Anspruch.

Die staatlichen Zulagen für Riester-Verträge gibt es nicht automatisch. Sie müssen gesondert beantragt werden. Den Antrag dafür erhält man bei seinem Anbieter.

Bei der Prüfung Ihrer bestehenden Verträge stehe ich Ihnen gern zur Seite. Rufen Sie gern an oder vereinbaren gleich einen Termin hier.